Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft “Hohe Rhön“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 2.113.700 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 333.600 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:
| Gemeinde | Einwohner | Umlage/Einw. | VWHH - Umlage | |
| Birx | 171 | 147 € | 25.137 € | |
| Erbenhausen | 557 | 147 € | 81.879 € | |
| Frankenheim | 1.045 | 147 € | 153.615 € | |
| Kaltennordheim | 5.590 | 147 € | 821.730 € | |
| Oberweid | 482 | 147 € | 70.854 € | |
§ 5
Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 20.01.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2025 zur Zahlung fällig.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.
Kaltennordheim, den 10.03.2025
E. Thürmer — - Siegel -
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“