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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft “Hohe Rhön“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

2.113.700 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

333.600 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:

Gemeinde

Einwohner

Umlage/Einw.

VWHH - Umlage

Birx

171

147 €

25.137 €

Erbenhausen

557

147 €

81.879 €

Frankenheim

1.045

147 €

153.615 €

Kaltennordheim

5.590

147 €

821.730 €

Oberweid

482

147 €

70.854 €

§ 5

Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

300.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 20.01.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2025 zur Zahlung fällig.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.

Kaltennordheim, den 10.03.2025

E. Thürmer — - Siegel -

Gemeinschaftsvorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“