Die Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 18.02.2025 vom Gemeinderat beschlossen und mit Bescheid vom 12.03.2025 vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 17.03.2025.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs.4, 63 Abs.2 und 65 Abs.2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 22.04. bis 07.05.2025 während der üblichen Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Gebäude II, in Kaltennordheim Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 16 öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Erbenhausen, den 17.04.2025
Tino Scherer
Bürgermeister