Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Erbenhausen/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 864.100 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 382.600 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 18.02.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.
Erbenhausen, den 17.03.2025
Gemeinde Erbenhausen/Rhön
T. Scherer — - Siegel -
Bürgermeister