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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Erbenhausen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Erbenhausen/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

864.100 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

382.600 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

270 v.H.

b.)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 18.02.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.

Erbenhausen, den 17.03.2025

Gemeinde Erbenhausen/Rhön

T. Scherer — - Siegel -

Bürgermeister