Festlegung der weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf das Radwegeprojekt „Iron Curtain Trail“: Der Gemeinderat beschließt, das Projekt mit Hochdruck weiter zu verfolgen, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die schriftliche Bestätigung bis zum 18.02.2025 des Fördermittelgebers bekommt, das für weitere 3 Monate keine Strafzinsen zu zahlen sind.
Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze analog der Vorjahre in der Haushaltssatzung festzulegen. Zur Planung des Haushaltes und der Vorbereitung der Haushaltssatzung werden folgende Hebesätze festgelegt:
| - | Grundsteuer A (Landwirtschafts- u. Forstflächen) - der Hebesatz bleibt unverändert bei 300 v. H. |
| - | Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) - der Hebesatz wird von 389 auf 440 v. H. angehoben |
Damit bleibt das Gesamtvolumen der zu vereinnahmenden Grundsteuern auf dem gleichen Niveau wie bisher.
Sollte sich herausstellen, dass diese Hebesätze für die Aufstellung des Haushaltes nicht ausreichend sind, wird der Gemeinderat in der entsprechenden Sitzung erneut darüber beraten.
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer kombinierten Versorgungssäule (Strom + Wasser) im Kostenrahmen von ca. 3.000,00 € (brutto).
Nach Auswertung der Angebote entscheidet sich der Gemeinderat, einen Rasentraktor des Modells John Deere, Typ X350 R anzuschaffen und die Kosten von 7.100 € entsprechend in den Haushalt 2025 einzuplanen. Angebotseinholung und Beschlussfassung erfolgen nach Haushaltsgenehmigung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt auf Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bzw. § 75 Abs. 1 ThürBO zur Errichtung von zwei Informationsschildern auf dem Flurstück Nr. 703/8 in der Flur 5 der Gemarkung Frankenheim.
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim befürwortet die vorliegende Vereinbarung zur Annahme und Zwischenlagerung von Pflanzenabfällen mit dem Landkreis SM sowie den Kreiswerken SM und ermächtigt den Bürgermeister die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.