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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

2.105.100 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

349.800 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:

Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2026 zur Zahlung fällig.

§ 5

Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

300.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 05.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Kaltennordheim, den 02.03.2026 

E. Thürmer

Gemeinschaftsvorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft

„Hohe Rhön"⇔- Siegel -