Auf Grund des § 52 Abs.2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), § 23 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und des § 55 Abs.1 ThürKO erlässt die Gemeinschafts-versammlung der Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 2.105.100 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 349.800 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs wird für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:
| Gemeinde | Einwohner | Umlage/Einw. | VWHH - Umlage |
| Birx | 168 | 160 € | 26.880 € |
| Erbenhausen | 541 | 160 € | 86.560 € |
| Frankenheim | 1.029 | 160 € | 164.640 € |
| Kaltennordheim | 5.562 | 160 € | 889.920 € |
| Oberweid | 475 | 160 € | 76.000 € |
Die Verwaltungsumlage sowie die Umlage für die Erstattung der Versorgungsbezüge ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November 2026 zur Zahlung fällig.
§ 5
Die Höchstgrenze für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am 05.02.2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Kaltennordheim, den 02.03.2026
E. Thürmer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft
„Hohe Rhön"⇔- Siegel -