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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Erbenhausen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Erbenhausen/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Erbenhausen/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

821.000 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

487.800 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

 

 

(Grundsteuer A)

270 v.H.

 

b.)

für die Grundstücke

 

 

(Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

130.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 24.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Erbenhausen, den 12.03.2026

Gemeinde Erbenhausen/Rhön⇔- Siegel -

T. Scherer

Bürgermeister