Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenheim/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | ||
|
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.596.400 € |
und im Vermögenshaushalt | ||
|
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
1.446.400 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.062.300 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr festgesetzt:
1. |
Grundsteuer | ||
|
a.) |
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
300 v.H. |
|
b.) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
389 v.H. |
2. |
Gewerbesteuer |
395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
260.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2023 in Kraft.
Frankenheim, den 05.05.2023
Gemeinde Frankenheim/Rhön
A. Schmitt — - Siegel -
Bürgermeister