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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Birx
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Der Wahlausschuss der Gemeine Birx trat am 28.05.2024 um 18:30 Uhr in der Pension „Dreiländereck“ zur Feststellung der Wahlergebnisse gemäß §§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG zusammen.

1.

Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder vom 26. Mai 2024 ergab folgendes Ergebnis:

a.

Zahl der Wahlberechtigten

139

b.

Zahl der Wähler

109

c.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

4

d.

Zahl der gültigen Stimmabgaben

105

e.

Zahl der gültigen Stimmen insgesamt

439

f.

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen

g.

Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts

 — 

2.

Möglichkeit der Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Birx, den 30.05.2024

Sarah Müller

stellv. Wahlleiterin Gemeinde Birx