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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Erbenhausen
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses  

Der Wahlausschuss der Gemeinde Erbenhausen trat am 28.05.2024 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Erbenhausen zur Feststellung der Wahlergebnisse gemäß §§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG zusammen.

1.

Die Wahl des Gemeinderates vom 26. Mai 2024 ergab folgende Ergebnisse:

a.

Zahl der Wahlberechtigten

424

b.

Zahl der Wähler

335

c.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

11

d.

Zahl der gültigen Stimmabgaben

324

e.

Zahl der gültigen Stimmen insgesamt

964

f.

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen sowie Angabe der Reihenfolge aller Bewerber im Wahlvorschlag

g.

Zahl der auf die einzelnen oder verbundenen Wahlvorschläge entfallenden Sitze

h.

Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags

 — 

2.

Möglichkeit der Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

 — 

Erbenhausen, den 29.05.2024

Tino Scherer

Wahlleiter Gemeinde Erbenhausen