Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 301.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 137.100 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 19.000 € festgesetzt.
§ 4
(nachrichtlich)
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden auf der Grundlage der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 13.05.2016 für das Haushaltsjahr entsprechend festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a.) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
45.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Der Hundertsatz zum Fremdenverkehrsbeitrag wird auf
1,5 %
festgesetzt.
§ 8
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.
Birx, den 25.04.2024
Gemeinde Birx — - Siegel
Hohmann
Bürgermeister