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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Birx
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Haushaltssatzung der Gemeinde Birx/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 19.000 € festgesetzt.

§ 4

(nachrichtlich)

Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden auf der Grundlage der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 13.05.2016 für das Haushaltsjahr entsprechend festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v.H.

b.)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

45.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Der Hundertsatz zum Fremdenverkehrsbeitrag wird auf

1,5 %

festgesetzt.

§ 8

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.

Birx, den 25.04.2024

Gemeinde Birx — - Siegel

Hohmann

Bürgermeister