Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB bzw. § 68 Abs. 1 ThürBO zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf dem Flurstück Nr. 1044/96 in der Flur 8 der Gemarkung Frankenheim. Ferner wird dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) in Bezug auf die Dachneigung zugestimmt.
Der Gemeinderat Frankenheim beschließt die aktualisierte „Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinde Birx und der Gemeinde Frankenheim auf dem Gebiet des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe“ in vorliegender Form. Die Vereinbarung ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.