Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenheim/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.839.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 835.700 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 349.800 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a.) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2024 in Kraft.
Frankenheim, den 17.05.2024
Gemeinde Frankenheim/Rhön — - Siegel -
A. Schmitt
Bürgermeister