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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Gemeinde Birx
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Birx/Rhön

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

286.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

130.100 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 123.100 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

271 v.H.

b.)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Birx, den 22.04.2025

Gemeinde Birx —  Siegel

Hohmann

Bürgermeister