Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 286.800 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 130.100 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 123.100 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | |
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| (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke | |
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| (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Birx, den 22.04.2025
Gemeinde Birx — Siegel
Hohmann
Bürgermeister