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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Amtlicher Teil

Grabschmuck an Rasengrabstätten auf bzw. neben Namenstafeln

Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass es sich bei den sogenannten „Rasenurnen und -reihengrabstätten“ auf den Friedhöfen im Bereich der VG „Hohe Rhön“ (soweit vorhanden) um naturbelassene Grabflächen handelt.

Um diesen Charakter auch weiterhin bewahren zu können, wird das Anpflanzen von Blumen und das Ablegen von Grabschmuck direkt auf oder neben den Namenstafeln nicht gestattet. Ausschließlich zum Totensonntag wird das Ablegen von Grabschmuck auf einer Rasengrabstätte geduldet.

Leider wird das Verbot der Ablage von Grabschmuck immer wieder missachtet.

Hierdurch wird die Ansicht des Grabfeldes beeinträchtigt und die Pflege behindert und erschwert.

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Grabschmuck, egal welchen Wertes, regelmäßig abgeräumt und ohne weitere Aufbewahrung unmittelbar entsorgt wird.

Wir bitten um Verständnis und künftige Beachtung!