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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Stadt Kaltennordheim
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Thüringer Landesverwaltungsamt

Aktenzeichen:

140-1254-01/25 SM

Öffentliche Bekanntmachung

Enteignungsverfahren im Rahmen der Straßenbaumaßnahme

„Bundesstraße B 285 Dermbach - Kaltennordheim

Knoten K 91A - Fischbach“

verfahrensgegenständliche Grundstücksfläche:

Ladung

Die verfahrensgegenständliche Straßenbaumaßnahme ist der grundhafte Um- und Ausbau des Knotenpunktes Bundesstraße B 285 Dermbach - Kaltennordheim Knoten K 91A - Fischbach.

Grundlage bildet der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 21. Dezember 2015 (Aktenzeichen 540.8-3811-16/09).

Von der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist die o. g. verfahrensgegenständliche Grundstücksfläche betroffen.

Das Flurstück 344/1 wurde nach Vermessung des Katasteramtes Schmalkalden-Meiningen in die Flurstücke 344/2 und 344/3 zerlegt. Verfahrensgegenständlich ist das Flurstück 344/2. Die Eintragung im Grundbuch von Fischbach des zuständigen Amtsgerichts Meiningen, Blatt 212 ist noch nicht erfolgt.

Eigentümer laut Grundbuch des Stammflurstücks 344/1 ist Herr Hans-Joachim Greis. Die Abteilungen II und III des Grundbuches sind für das Stammflurstück 344 frei von Eintragungen. Die Nutzungsart ist laut Grundbuch „Landwirtschaftsfläche“.

Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, hat mit Schreiben vom 03. Januar 2025, eingegangen bei der Enteignungsbehörde am 22. Januar 2025, einen Enteignungsantrag für die o. g. Maßnahme gestellt. Hinsichtlich der Antragsbegründung im Einzelnen wird auf das der Enteignungsbehörde vorliegende Antragsschreiben vom 03. Januar 2025 verwiesen.

Das Enteignungsverfahren zu dem verfahrensgegenständlichen Flurstück 344/2 wird unter dem Geschäftszeichen 140-1254-01/25 SM geführt.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Enteignung wird festgesetzt auf

Mittwoch, den 13. August 2025, 10:00 Uhr,

in Haus 3, Raum 1409/1410 des

Thüringer Landesverwaltungsamtes,

Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar.

Zu dieser mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.

Der Antrag auf Enteignung mit seinen Unterlagen kann nach vorheriger Terminvereinbarung (schriftlich oder unter der Telefonnummer 0361/57332-1118 bzw. -1374) in den Räumen des Thüringer Landesverwaltungsamtes - Enteignungsbehörde -, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 3, Referat 140 eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Antrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Thüringer Landesverwaltungsamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann das Thüringer Landesverwaltungsamt über den Antrag auf Enteignung sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.

Von der Bekanntmachung dieses Enteignungsverfahrens an dürfen hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Grundstücksfläche nur mit schriftlicher Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Enteignungsbehörde):

  1. Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
  2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen des Grundstücks vorgenommen werden,
  3. nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
  4. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Sollten Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, bitte ich Sie, dieses Ladungsschreiben und Ihren Personalausweis zur Legitimation mitzubringen.

Weimar, 24. April 2025

Im Auftrag

gez. Thomas Pohlan

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 140

Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

Telefon: 0361/57332-1118

E-Mail: Enteignungsbehoerde@tlvwa.thueringen.de