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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Stadt Kaltennordheim
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kaltensundheim

Gemäß der Jahreshauptversammlung vom 20.03.2025 wurde beschlossen, die Jagdpacht für 2023/2024 nicht auszuzahlen.

Der Reinertrag wird den Rücklagen zugeführt.

Dieser Beschluss tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Veröffentlichung gemäß § 10 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes in Kraft. Widerspruch ist schriftlich beim Jagdvorstand einzulegen.

Der Jagdvorstand