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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Birx
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Haushaltssatzung der Gemeinde Birx/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 

(Grundsteuer A)

271 v.H.

b.)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

50.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Birx, den 

Gemeinde Birx

Hohmann - Siegel -

Bürgermeister