Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Birx/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 317.800 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 46.000 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
50.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Birx, den
Gemeinde Birx
Hohmann - Siegel -
Bürgermeister