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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Stadt Kaltennordheim
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Waldgenossenschaft „Hahnberg“

Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Die Waldgenossenschaft „Hahnberg“ Oepfershausen beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und

Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15.06.2026 bis 15.07.2026

Ort der Auslegung:

Rathaus Kaltennordheim, Büro des Bürgermeisters

Verwaltungsgemeinschaft Wasungen Amt-Sand, Bauamt

Die Einsichtnahme kann zu den jeweiligen Sprechzeiten des Rathauses bzw. der VG Wasungen Amt-Sand erfolgen.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.“

gez. Manfred Trender

Vorsitzender

der Waldgenossenschaft „Hahnberg“ Oepfershausen