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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Stadt Kaltennordheim
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Finanzamt Südthüringen

 

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Kaltenwestheim

1.

In der Gemarkung Kaltenwestheim hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

Offenlegungszeitraum:

22. Mai 2026 bis 21. Juni 2026

Offenlegungsort:

Internetseite des Thüringer Finanzministeriums

Link:

https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer/bodenschaetzung

Um die Internetseite aufzurufen, können Sie auch den oben angegeben QR-Code nutzen.

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS / amtlicher Bodenschätzer) des Finanzamtes ist im Offenlegungszeitraum montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 0361 573619462 zur Verfügung.

3.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

4.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

 

21.07.2026

 

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Finanzamt Südthüringen

Finanzamtsleitung