| 1. | In der Gemarkung Kaltenwestheim hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
| Offenlegungszeitraum: | 22. Mai 2026 bis 21. Juni 2026 |
| Offenlegungsort: | Internetseite des Thüringer Finanzministeriums |
| Link: | https://finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer/bodenschaetzung |
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Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS / amtlicher Bodenschätzer) des Finanzamtes ist im Offenlegungszeitraum montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar und steht für Auskünfte unter der Telefonnummer 0361 573619462 zur Verfügung.
| 3. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. |
| 4. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des |
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| 21.07.2026 |
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| beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |
Finanzamt Südthüringen
Finanzamtsleitung