Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.079.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.007.800 € |
ab.
§ 2
| (1) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. |
| (2) | Abweichend von Absatz 1 wird im Haushaltsjahr 2026 auf Grundlage des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes “ eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung aus dem Kreditprogramm „Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 in Höhe von 800.000 € in Anspruch genommen. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.846.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Kaltennordheim, den 21.04.2026
Erik Thürmer
Bürgermeister (Siegel)
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind gemäß der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Kaltennordheim wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 480 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |