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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Stadt Kaltennordheim
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Haushaltssatzung der Stadt Kaltennordheim (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

(1)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

(2)

Abweichend von Absatz 1 wird im Haushaltsjahr 2026 auf Grundlage des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes “ eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung aus dem Kreditprogramm „Kommunales Investitionsprogramm 2026 - 2029 in Höhe von 800.000 € in Anspruch genommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.846.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Kaltennordheim, den 21.04.2026

Erik Thürmer

Bürgermeister (Siegel)

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind gemäß der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Kaltennordheim wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

480 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.