Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen bestätigt den eingegangenen Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 und beschließt diese in vorliegender Ausführung.
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Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung von Sitzgelegenheiten in folgender Anzahl:
Überdachte Sitzgruppe:
Stück — 2
Sitzgruppe bestehend aus einem Tisch, einer Bank mit Lehne sowie einer Bank ohne Lehne:
Stück — 3
Bank einzeln mit Lehne:
Stück — 3
Der Bürgermeister wird ermächtig, nach erfolgter Ausschreibung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben für den Ausbau des Mühlenweges mit dem Abzweig in Richtung Querstraße im Ortsteil Erbenhausen in Höhe von ca. 60.000 €.
Die Deckung erfolgt über Rücklagenentnahme.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt die Auftragserweiterung für die Planungsleistungen des Ingenieurbüros Prowa aus Erfurt zum Ausbau des Mühlenweges Erbenhausen und den Abzweig bis zur Querstraße in Höhe von 15.161,33 € (Brutto).
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Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt, den Auftrag der Fa. Petri Bau GmbH, zum Ausbau des Mühlenweges Erbenhausen, um den Abzweig bis zur Querstraße in Höhe von brutto 57.336,72 €, zu erweitern.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt den Abschluss der Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für den Anteil Straßenentwässerung Mühlenweg Erbenhausen mit dem KWA Meiningen in Höhe von 22.036,00 € für den Mühlenweg und in Höhe von 11.000 € für den Abzweig Mühlenweg in Richtung Querstraße.
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Der Gemeinderat Erbenhausen beschließt den Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 09.04.2011 zwischen den Landfrauen Reichenhausen und der Gemeinde mit der Neuregelung, dass der Verein neben den Verbrauchskosten nur noch ein Viertel der Grundgebühren pro Jahr an Wasser/Abwasser und Energie übernimmt.
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| 1. | Der Gemeinderat Erbenhausen fasst gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Frankenheimer Straße“ in der Gemarkung Reichenhausen für den Bereich der Flurstücke 779/1, 779/2 (Teilfläche), 779 (Teilfläche), 705 (Teilfläche, L 1123), 38/6 (Teilfläche, L 1123). Der Geltungsbereich ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. |
| 2. | Der gemeinsame Flächennutzungsplan der VG „Hohe Rhön“ wird in diesem Planbereich mit der nächsten Änderung erweitert. |
| 3. | Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: Errichtung von Einfamilienhäusern. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hückl Landmaschinen, Wollbacher Str. 30, 97654 Braidbach, mit einer Angebotssumme i. H. v. 5.128,50 € (inkl. Ankauf des Altgerätes für 1.000 €) zu vergeben.
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Der Gemeinderat Erbenhausen ermächtigt den Bürgermeister, das Material für die Verlegung eines Lehrrohrsystems für Telekommunikationskabel im Mühlenweg sowie im Abzweig in Richtung Querstraße zu beschaffen und die Firma Petri Bau GmbH aus Bad Salzungen mit der Einbringung zu beauftragen.
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