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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Gemeinde Erbenhausen
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RHS B-Plan Frankenheimer Straße - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung

zum Bebauungsplan Frankenheimer Straße« in der Gemarkung Reichenhausen der Gemeinde Erbenhausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen hat am 10.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Frankenheimer Straße« in der Gemarkung Reichenhausen für den Bereich der Flurstücke 779/1, 779/2 (Teilfläche), 779 (Teilfläche), 705 (Teilfläche, L 1123), 38/6 (Teilfläche, L 1123) beschlossen.

Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Reichenhausen und ist durch die Landesstraße L 1123 an das innerörtliche Straßennetz angebunden.

In dem Plangebiet ist eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

Entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beschlussausfertigung ist während der Dienstzeiten bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön", Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, einzusehen.

Dienstzeiten:

Montag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

13.30 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und

13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Erbenhausen, den 24.05.2023

Tino Scherer

Bürgermeister