Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen hat am 10.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Frankenheimer Straße« in der Gemarkung Reichenhausen für den Bereich der Flurstücke 779/1, 779/2 (Teilfläche), 779 (Teilfläche), 705 (Teilfläche, L 1123), 38/6 (Teilfläche, L 1123) beschlossen.
Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Reichenhausen und ist durch die Landesstraße L 1123 an das innerörtliche Straßennetz angebunden.
In dem Plangebiet ist eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beschlussausfertigung ist während der Dienstzeiten bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön", Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, einzusehen.
| Dienstzeiten: | Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
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| 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
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| Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
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| 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
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| Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Erbenhausen, den 24.05.2023
Tino Scherer
Bürgermeister