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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Gemeinde Oberweid
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Zahlungserinnerung für Grundsteuer und Hundesteuer der Gemeinde Oberweid zum Fälligkeitstermin 1. Juli 2023 - Jahreszahler

für Grundsteuer und Hundesteuer der Gemeinde Oberweid zum Fälligkeitstermin 1. Juli 2023 - Jahreszahler

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer  —  der 1. Juli 2023

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Oberweid zu überweisen:

IBAN:

DE80 8405 0000 1305 0086 49

BIC:

HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung(AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

Kaltennordheim, den 05.06.2023

gez.

Tino Hencl

Bürgermeister