Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Stadt Kaltennordheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zahlungshinweis für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer zum Fälligkeitstermin 1. Juli 2023 - Jahreszahler

für Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer zum Fälligkeitstermin 1. Juli 2023 - Jahreszahler

Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:

die Grundsteuer A und B,

die Hundesteuer  —  der 01.Juli 20234

Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Wir möchten Sie bitten Ihre Zahlungen auf folgende Bankverbindung zu leisten:

Empfänger:

Stadt Kaltennordheim

IBAN:

DE15 8405 5050 0000 0030 50

BIC:

HELADEF1WAK

Kreditinstitut:

Wartburg-Sparkasse

Kaltennordheim, den 12.06.2023

gez.

Erik Thürmer

Bürgermeister