Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:
die Grundsteuer A und B,
die Hundesteuer — der 01.Juli 20234
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wir möchten Sie bitten Ihre Zahlungen auf folgende Bankverbindung zu leisten:
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| Empfänger: | Stadt Kaltennordheim |
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| IBAN: | DE15 8405 5050 0000 0030 50 |
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| BIC: | HELADEF1WAK |
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| Kreditinstitut: | Wartburg-Sparkasse |
Kaltennordheim, den 12.06.2023
gez.
Erik Thürmer
Bürgermeister