Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 10.332.800 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 3.554.700 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.722.000 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 10.000,00 € im Einzelfall festgesetzt.
Mehrausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 20.000,00 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss und darüber hinaus vom Stadtrat zu beschließen.
Nachrichtlich
§ 7
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind gemäß der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Kaltennordheim wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
Die rechtsbegründende Bekanntmachung der Hebesatzsatzung erfolgte im Amtsblatt „Rhönbote“ Nr. 02-19 vom 01.03.2019.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Kaltennordheim, den 14.06.2024
Erik Thürmer
Bürgermeister — (Siegel)
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Kaltennordheim für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 27.05.2024 die Eingangsbestätigung gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO erteilt und mit Schreiben vom 14.06.2024 (Aktenzeichen 13-1517-179/24-95) die Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2024 und des Haushaltsplanes vorgenommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22.07.2024 bis 05.08.2024 während der Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ im Rathaus der Stadt Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2, Zimmer 17 aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 unter der oben genannten Anschrift möglich.
Kaltennordheim, den 20.06.2024
gez. Erik Thürmer
Bürgermeister