Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenheim/Rhön folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.905.200 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 723.500 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.
Frankenheim, den 02.06.2025
Gemeinde Frankenheim/Rhön
A. Schmitt — - Siegel -
Bürgermeister