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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Gemeinde Oberweid
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Oberweid

Gemarkung

Oberweid

Flur

1

Flurstücke

5/1, 5/2, 4576, 69/6, 131

wurde eine Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung und Abmarkung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 27.06.2025 bis 28.07.2025

in der Zeit von Mo. bis. Fr 08:00 bis 16:00 Uhr

in den Räumen des

ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH)

Werrastraße 11 98617 Meiningen Tel.: (0 36 93) 47 86 33

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH) Werrastraße 11, in 98617 Meiningen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Meiningen, 03.06.2025