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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Ausschreibung Schiedsperson und Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“

Schiedsperson und Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft

„Hohe Rhön“

Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaber ist für den Schiedsamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ wieder eine Schiedsperson (m,w,d) sowie deren Stellvertretung zu wählen.

Der Schiedsstellenbereich umfasst die Gemeinden Birx, Erbenhausen, Frankenheim/Rhön und Oberweid sowie die Stadt Kaltennordheim.

Gem. § 3 ThürSchStG muss die Schiedsperson bzw. die Stellvertretung nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

 

1.

wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

 

2.

eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

 

3.

eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

 

4.

eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

(2)

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

 

1.

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

 

2.

bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,

 

3.

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Vorkenntnisse

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. 4-8 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schiedsamt.de

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich für den Freistaat Thüringen tätig und werden vom direkt vom Amtsgericht Meiningen in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Gemeinschaftsversammlung der VGem. „Hohe Rhön“ und für die Dauer von 5 Jahren.

Interessierte Einwohner im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 31. August 2026 bei der

Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön

Haupt- und Ordnungsamt

Hauptstraße 18

36452 Kaltennordheim

schriftlich mittels Anschreiben und Lebenslauf um das Ehrenamt bewerben.