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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 5/2026
Stadt Kaltennordheim
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 18.05.2026

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 18.05.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR 129-2024

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Elektroinstallation der Kochinsel einschließlich der Stromverteilungen der Rhönküche Umpfenblick 2 im OT Kaltenlengsfeld an die Firma Schmidt & Ullrich GmbH, Am Tiergarten 4 in 98634 Erbenhausen in Höhe von 58.698,18 € brutto, zu vergeben. Der Stadtrat genehmigt eine Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 76100.96010 in Höhe von 20.000 €.

SR 130-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Abschluss einer Bauleistungsversicherung für den 4. BA des Schlosses in Kaltennordheim mit der OKV in Höhe von 14.124,63 EUR (Bruttoeinmalbetrag).

SR 131-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, dem Entwurf zum Bebauungsplan „Unter der Mühle“ der Gemeinde Roßdorf vom 20.02.2026 zuzustimmen.

SR 132-2024

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage (Wärmepumpe WPL-A 17.2 Trend HK) an die Firma Heizungsbau Günther aus Kaltennordheim, mit einem Angebotspreis i. H. v. 36.307,26 € brutto, zu vergeben.

SR 133-2024

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu bevollmächtigen, nach erfolgtem Bietergespräch und endgültiger Prüfung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

SR 134-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt auf Grundlage des § 35 (1) Nr. 6 BauGB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Änderung der Biogasanlage (Erneuerung der gasdichten Abdeckung und der damit verbundenen Erhöhung des Gasspeichervolumens) am Standort des Agrarbetriebes im OT Kaltensundheim, Mittelsdorfer Str. 23 (Flst. 2924, Flur 6).

SR 135-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim befürwortet den geplanten Praxis-und Wohngebäude-Neubau mit dem Schwerpunkt Wohnen auf den Flurstücken Nr. 4351/2 und 963/3, Flur 5, Gemarkung Kaltennordheim. Weiterhin beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 31 (3) BauGB die Zustimmung zu den beantragten Befreiungsanträgen von den Festsetzungen des B-Planes „Unter dem Ergel“ der Stadt Kaltennorheim, 7. Änderung in Bezug auf die Überschreitung der GRZ, Dachform-u. Neigung und Stellplätze (§ 246e BauGB, „Bau-Turbo“).

SR 136-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrags zur Erschließung des Grundstücks Flurstück Nr. 490/2 in der Gemarkung Klings „Bahnhofstraße Stichweg Flurstück Nr. 489“ mit Herrn Antonio Klause und Frau Josepha Jende aus 36452 Kaltennordheim.

Erik Thürmer

Bürgermeister