Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:
die Grundsteuer A und B,
die Hundesteuer der 01.Juli 2026
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto zu überweisen:
| Empfänger: | Stadt Kaltennordheim |
| IBAN: | DE15 8405 5050 0000 0030 50 |
| BIC: | HELADEF1WAK |
| Kreditinstitut: | Wartburg-Sparkasse |
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.
Kaltennordheim, den 26.06.2026
gez.
Erik Thürmer
Bürgermeister