Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim hat am 27.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Frankenheim“ für den Bereich der in der Anlage beigefügten Flurstücke in der Gemarkung Frankenheim beschlossen.
Das Plangebiet liegt zentral in der Gemeinde Frankenheim und ist westlich durch die Alleestraße, nördlich durch die Karolinenstraße, die Brücknerstraße und die Reichenhäuser Straße, östlich durch den Pfarrweg, die Straße „Am Friedhof“, den Angerweg und die Straße „Untere Ecke“ begrenzt. Südlich bildet der Leubach eine natürliche Grenze des Bebauungsplangebietes.
In dem Plangebiet ist eine gemischte Bebauung vorgesehen.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beschlussausfertigung ist während der Dienstzeiten bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, einzusehen.
| Dienstzeiten: | |||
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| Montag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr — und | 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
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| Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr — und | 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
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| Freitag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
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Der Aufstellungsbeschluss mit Anlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Gemeinde Frankenheim/Rhön unter www.frankenheim-aktuell.de eingesehen werden.
Frankenheim/Rhön, den 18.07.2023
Alexander Schmitt
Bürgermeister