In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 11.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 24.04.2023.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2023 für den Ortsteil Oberkatz zu.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim bestätigt die eingegangenen Anträge auf Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 und beschließt diese in vorliegender Ausführung.
Der Stadtrat Kaltennordheim beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Straßenzüge: Feldabahnstraße, Gartenstraße, In der Aue, Buchenhainweg, Steinweg, Goldbachsweg, Kleine Gasse, Schulstraße, Stätterweg, Schwimmbadweg, Hardtweg, Am Burgrain, Andreas-Fack-Straße und Freiheit zu beantragen.
Der Anträge „Umwandlung des „Schenkwiesenweges“ in eine Einbahnstraße“ sowie „Einrichtung einer Tempo-30-Zone - Ernst-Thälmann-Straße“ werden aufgrund der Einschätzung der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zurückgezogen.
Die Einrichtung einer Tempo-30 Begrenzung im Schenkwiesenweg wird beantragt.
Die Stadt Kaltennordheim rückt die Interessen von jungen Menschen in den Fokus ihres kommunalen, strategischen Handelns. Sie setzt sich für den strukturierten, wie auch kontinuierlichen Ausbau und die Implementierung von Beteiligungsstrukturen für junge Menschen vor Ort ein.
Im Rahmen des Projektes „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen – Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“ verpflichtet sich die Stadt Kaltennordheim folgende Meilensteine umzusetzen:
Der Stadtrat Kaltennordheim stimmt den vorliegenden Vertrag zur Unterstützung sowie Durchführung der Wasseraufsicht im Freibad Kaltennordheim mit der Wasserwacht des DRK Kreisverbandes Bad Salzungen e. V. zu und ermächtigt den Bürgermeister diesen abzuschließen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Gartenstraße“ der Gemeinde Dermbach / OT Stadtlengsfeld vom 13.02.2023 zuzustimmen.
Beschluss über die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Höhenschwärzer Straße“ in der Gemarkung Oberkatz nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
| 01 | Der Entwurf des Bebauungsplans „Höhenschwärzer Straße“ in der Gemarkung Oberkatz, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand von 08.03.2023 gebilligt. |
| 02 | Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzufordern. Der Entwurf des Bebauungsplans „Höhenschwärzer Straße“ in der Gemarkung Oberkatz, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. |
| 03 | Der Entwurf des Bebauungsplans „Höhenschwärzer Straße“ in der Gemarkung Oberkatz, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. |
| Grabschmuck an Rasengrabstätten auf bzw. neben Namenstafeln |
| 04 | Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ unter https://vghoherhoen.de eingesehen werden. |
Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Lieferung der Bankheizungselemente in der Kilianskirche Kaltennordheim an die Firma E-Technik Wasungen aus 98617 Wasungen zu vergeben.
Auftragssumme: 17.523,84 € (brutto)
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Beschallungsanlage in der Kilianskirche an die Fa. Seis Akustik GmbH aus 30952 Ronnenberg zu vergeben.
Auftragssumme: 17.637,80 € (brutto)
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Vergabe des Auftrages zur Fertigung, Lieferung und Montage zweier Stauwehre inklusive Windenanlagen an einer Straßen- sowie einer Fußgängerbrücke im Ortsteil Unterweid mit einer Gesamtsumme in Höhe von 13.917,05 Euro an die Firma Metallbau Beck GmbH, Reichenhäuser Straße 29, 98634 Frankenheim.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, die Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen für die Errichtung eines Kneipp-Tretbeckens im OT Klings an das Planungsbüro Kraus GbR, Geisaer Straße 20, 36466 Dermbach zu vergeben (stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 und 4-9).
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB bzw. § 68 Abs. 1 ThürBO zum Carport-Neubau auf dem Flurstück 3765/20, Flur 18 zu erteilen. Ferner wird dem Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB, hinsichtlich Dachform- und Dachneigung, zugestimmt.
Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 1, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Rinderstalls inklusive Futterlager auf dem Flurstück Nr. 1401 in der Flur 11 der Gemarkung Kaltensundheim zu erteilen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim genehmigt die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in der Haushaltsstelle 63000.51000 für die Straßenunterhaltung in Höhe von 7.700,00 €.
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Bordsteinsanierung in den Ortsteilen der Stadt Kaltennordheim an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Bordstein-Ries GmbH, 37327 Leinefelde, mit einer vorläufigen Bruttoangebotssumme i. H. v. 7.679,78 € zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Verkauf des Grundstücks 235 in der Flur 1 der Gemarkung Kaltenwestheim an Herrn Johannes Heim, Neue Mühle 1, 35452 Kaltennordheim, OT Kaltenwestheim.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Verkauf des Grundstücks 53/2 in der Flur 3 der Gemarkung Unterweid an Herrn Harry Schmidt, Alte Dorfstraße 21, 35452 Kaltennordheim, OT Unterweid.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Teilgrundstücksverkauf des 3 m breiten Streifens am Grundstück 7/5 in der Flur 4 der Gemarkung Unterweid entlang der Grundstücksgrenze Herrn Fischers, Grabental 28, 35452 Kaltennordheim, OT Unterweid unter der Auflage, dass keinerlei Entwässerungs- oder Drainagegräben zur verbleibenden gemeindlichen Fläche 7/5 anzulegen sind.
Eine Drainageleitung zur Gebäudesicherung an Herrn Fischers derzeit bestehender Grundstücksgrenze bleibt davon unberührt.
Als weitere Auflage wird Familie Fischer aufgefordert im Zuge des Eigentumsübergangs das kommunale Grundstück umgehend zu beräumen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim stimmt der unentgeltlichen Übertragung der beiden Grundstücke der Eigentümergemeinschaft von Frau Christel Bruns, Frau Steffi Söder und der Frau Carola Finke-Heuckerodt (Erbin der Frau Ingeborg Pratzka) in der Gemarkung Kaltennordheim (1635), Flur 16, Flurstücke Nr.3254 und 3234 auf die Stadt Kaltennordheim als zuständigen Baulastträger zu.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim ermächtigt Herrn Bürgermeister Erik Thürmer einen entsprechenden Notarvertrag abzuschließen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim ermächtigt den Bürgermeister zur Umschuldung bzw. Prolongation eines Kommunaldarlehens in Höhe von 25.840,00 € als Ratendarlehen mit einer Laufzeit bis zum 15.02.2033 unter Annahme des wirtschaftlichsten Zinsangebotes.
Erik Thürmer
Bürgermeister