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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Amtliche Bekanntmachungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Kaltennordheim hat ab 01.11.2024

eine Stelle als

Reinigungskraft (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit

von 30 Stunden zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

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Reinigung und Pflege der städtischen Gebäude und allgemeinen Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen

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Reinigung von Toilettenanlagen zu Veranstaltungen der Stadt Kaltennordheim

Wir erwarten:

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Zuverlässigkeit, Organisationgeschick sowie selbständige und sorgfältige Arbeitsweise

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Engagement und Leistungsbereitschaft

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Erfahrungen in der Gebäudereinigung sind wünschenswert

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Führerschein Klasse B und eigener PKW

Wir bieten:

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Arbeitszeiteinteilung nach Absprache

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max. wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeit sind 30 Stunden

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unbefristeter Arbeitsvertrag

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Eingruppierung in Entgeltgruppe 1

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Betriebliche Altersvorsorge

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Leistungsorientierte Vergütung nach TVöD (VKA)

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jährliche Sonderzahlungen

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Möglichkeit zum E-Bike Leasing

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Es sind in gleicher Weise Männer und Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Die Stadt Kaltennordheim gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bitte senden Sie Ihre Kurzbewerbung (Lebenslauf)

bis zum 10.09.2024 postalisch

oder als PDF-Datei per Email an die

Stadt Kaltennordheim

Personalverwaltung

Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim

a.ostmann@vghoherhoen.de

Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt und Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet.

Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.