Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben für die Betreuung der Kinder der Gemeinde Birx in der Kindereinrichtung der Frankenheim für das Jahr 2024 in Höhe von 12.162,00 €.
Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bzw. § 75 Abs. 1 ThürBO zum Umbau des Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück Nr. 4 in der Flur 1 der Gemarkung Birx.
Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise für das Projekt straßenbegleitender Radweg Birx Richtung Frankenheim: Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt, die weitere Vorgehensweise der Gemeinde Frankenheim abzuwarten.