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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Gemeinde Frankenheim
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Frankenheim vom 05.06.2025

Der Gemeinderat nimmt die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zum Widerspruch zur Kenntnis und beschließt, die Genehmigung der vorgesehenen Aufforstungsflächen oberhalb des „Mäusgehäus“ im Zuge eines naturschutzrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahrens zu erwirken. Die Vorgehensweise erfolgt in Absprache mit dem/n Pächter/n.

Grundhafter Ausbau Karolinenstraße - Beschluss über die Verlängerung des Projektzeitraumes: Der Gemeinderat beschließt, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraumes zu stellen, da der angesetzte Fertigstellungstermin nicht gehalten werden kann und im Anschluss noch die Vermessungsarbeiten erfolgen müssen.

Der Gemeinderat beschließt das Angebot von Jagd & Forst Waldhessen aus Kirchheim, welches sich auf 14.800 € (brutto) beläuft, anzunehmen.

Schreddern der Wurzelhaufen

Fläche Baugebiet fräsen, oberflächliche Steine zerkleinern

aufgefüllte Fläche durchfräsen

Das Schreddergut soll vor Ort wieder eingebaut werden – Näheres ist noch zu klären. Je nach Bedarf wird die Gemeinde einen Bagger mieten und den Bauhof hinzuziehen. Finanziert wird das Vorhaben aus Mitteln der FBG.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der verfügbaren Mittel für das Projekt „Hofbefestigung Bauhof“: Der Gemeinderat beschließt, die verfügbaren Mittel für die Einfriedung des Grundstückes einzusetzen. Die Einfriedung wird mittels Zaun und Tor vervollständigt. Entsprechende Angebote sind einzuholen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB, § 75 (1) ThürBO zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück Nr. 1044/93 in der Flur 8 der Gemarkung Frankenheim. Die Verwaltung wird beauftragt, die wasser- und abwasserseitige Erschließung mit dem KWA Meininger Umland abschließend abzuklären. Sollte die Erschließung nicht von der Brücknerstraße zum Vorhabengrundstück führen, dann ist Voraussetzung, dass bei den Grundstücksanschlüssen von der Straße „Am Sportplatz“ ausgehend, die Asphaltdecke nicht geöffnet wird.

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim befürwortet das Vorhaben des Sportvereins und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB/ § 75 (1) ThürBO zur Aufstellung von 2 Containern auf dem Flurstück Nr. 1044/68 in der Flur 8 der Gemarkung Frankenheim.

Der Gemeinderat beschließt weiterhin,

a)

dass die Beantragung der Baugenehmigung über die Gemeinde als Grundstückseigentümer erfolgen soll.

b)

den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Sportverein zur eigenverantwortlichen Nutzung von baulichen Anlagen auf Kommunalgrund. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertragsentwurf zur nächsten Gemeinderatssitzung vorzubereiten.