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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Stadt Kaltennordheim
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Bekanntmachung Nachschätzungsarbeiten Kaltenwestheim

Bekanntmachung

über

Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes

(Neufassung vom 20.12.2007)

In Teilen der Gemarkung Kaltenwestheim

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.

Nach den Bestimmungen der Neufassung des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (§ 18 BodSchätzG) in Verbindung mit § 6c der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Bezirke und Sitze der Finanzämter und zur Übertragung von Zuständigkeiten (ThürFAZustVO) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamtes Südthüringen durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Finanzamt Südthüringen

Finanzamtsleitung