| 1. | Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim fasst gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Kies“ im OT Klings für den Bereich der Flurstücke 166 (Teilfläche), 595/4, 595/2, 595/3, 596, 597/1, 597/2 und 598 in der Gemarkung Klings. |
| 2. | Als Planungsziel wird von den Grundstückseigentümern/Bauherren die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen. |
| 3. | Für die Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. |
| 4. | Für die Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; §4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf zu hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den neuen Fischereipachtvertrag ab dem 20.06.2025 mit Andreas Berk aus Pferdsdorf, Helmut Berk aus Kaltennordheim und Michael Berk aus Gerstungen abzuschließen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auftrag der Planungsleistungen für die kommunale Wärmeplanung, in Höhe von 73.595,55 € Brutto, an die TEAG Thüringer Energie AG in Zusammenarbeit mit der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH zu vergeben.
Der Stadtrat beschließt, Tobias Fuhrmann in den bestehenden Jagdpachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Oberkatz als Mitpächter einzutragen. Alle übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, die Grundstücke Flurstück Nrn. 2763 (Größe: 1.284 m²) und 2764 (Größe: 1.253 m²) in der Gemarkung Kaltensundheim an Herrn Daniel Möllerhenn, Am Graswald 47 aus 36452 Kaltennordheim zu einem Preis von 14,00 €/m² zu veräußern. Somit ergibt sich ein Gesamtverkaufspreis in Höhe von 35.518 €. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist abzuschließen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, das Grundstück Flurstück Nr. 2765 (Größe: 1.195 m²) in der Gemarkung Kaltensundheim an Herrn Jens Kämmer, z.Z. noch wohnhaft Heuchelbergstraße 21 in 74366 Kirchheim am Neckar zu einem Preis von 14,00 €/m² (Verkaufspreis: 16.730 €) zu veräußern. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist abzuschließen.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, nach Einarbeitung vorgenannter redaktioneller Änderungen, den Abschluss des Erschließungsvertrags „Am Graswald“ für die Grundstücke Flurstück Nrn. 2763, 2764, 2765, 2766, 2808, 2809, 2010 und 2011 in der Gemarkung Kaltensundheim mit Herrn Daniel Möllerhenn aus 36452 Kaltennordheim, Herrn Jens Kämmer aus 74366 Kirchheim, den Eheleuten Christina und Sebastian Schmuck aus 36452 Kaltennordheim und der Stadt Kaltennordheim als Grundstückseigentümer.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Abschluss des Erschließungsvertrags Aschenhäuser Weg für das Grundstück Flurstück Nr. 1396/4 in der Gemarkung Kaltensundheim mit Herrn Thomas Heim, Aschenhäuser Weg aus 36452 Kaltennordheim. Bei einem eventuell späteren Ausbau des nördlich gelegenen Weges Flurstück Nr. 1420, wird das Grundstück zu den Erschließungskosten herangezogen und somit noch nicht gänzlich von den Erschließungslasten befreit.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim erteilt nachträglich auf Grundlage des § 35 (1) Nr. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, § 75 (1) ThürBO zur Errichtung eines Mobilfunkmastens in der Höhe von 40 m auf dem Flurstück Nr. 298/2 in der Flur 4 der Gemarkung Melpers das Einvernehmen.
Der Stadtrat beschließt, nach erfolgtem Bietergespräch zur Aufklärung einzelner Preise, den Auftrag für den Radwegebau an die Firma Henkel Bau GmbH, Floh-Seligenthal, in Höhe von 459.722,24 € zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auftrag für die Grenzanzeige Radwegbau Kaltenwestheim - K80 (2.BA 1.TO länderübergreifender Radweg Felda-/Ulstertal) an den ÖbVI Heiko Eckhardt, Werrastraße 11, 98617 Meiningen in Höhe von 12.920,00 Euro zu erteilen.
Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich des Vorlegens aller geforderten Unterlagen sowie nach dem Stattfinden eines aufklärenden Bietergespräches, den Auftrag für die Rohbauarbeiten Im Haus der Vereine OT Fischbach an die Firma Baugeschäft Pabst, 36466 Dermbach, in Höhe von 33.002,27 € zu vergeben.
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten nach erfolgter Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Elektroarbeiten nach erfolgter Prüfung und Wertung des Angebotes an die Firma Elektro Esser, Utendorf, zu vergeben.
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die HLS-Arbeiten nach Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung über die Aufnahme der Kinder der Gemeinde Erbenhausen in die Kindertagesstätten im Gebiet der Stadt Kaltennordheim.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt, den beantragten Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Grasberg“ Kaltensundheim, 2. Änderung, in Bezug auf die Dachform und Dachgestaltung, stattzugeben.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Aufhebungssatzung-Marktgebührensatzung in vorliegender Form.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Entgeltordnung für das Marktwesen in der Stadt Kaltennordheim (Marktentgeltordnung) in vorliegender Form.
Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Marktsatzung“ der Stadt Kaltennordheim.
Der Stadtrat beschließt, das Fahrzeug VW T6 Doka 4-Motion i. H. v. 29.400 € über die FBG Stepfershausen zu beschaffen. Durch die FBG ist ein entsprechender Auftrag zu erteilen.