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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2025
Stadt Kaltennordheim
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Flurbereinigungsverfahren Diedorf

Thüringer Landesamt für  — Meiningen, 13.06.2025

Bodenmanagement und Geoinformation

- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -

Frankental 1, 98617 Meiningen

Flurbereinigungsverfahren Diedorf

Az.: 3-2-0181

Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG

1.

Im Flurbereinigungsverfahren Diedorf, Gemeinde Dermbach, Wartburgkreis, wird die vorzeitige Ausführung des durch die Nachträge I und II geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

2.

Mit dem 01.09.2025 tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand ein. Zu dem genannten Zeitpunkt gehen Besitz, Nutzen und Lasten der Grundstücke Neuer Bestand auf die jeweiligen Teilnehmer über. Separate Überleitungsvorschriften sind nicht erforderlich. Die nach § 34 bzw. § 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen.

3.

Anträge, die Ansprüche nach § 69 FlurbG aus einem Nießbrauch oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, 98617 Meiningen, zu stellen.

4.

Etwaige weitere Nachträge zum Flurbereinigungsplan wirken auf den in dieser Anordnung festgesetzten Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes zurück und gelten mit Erlangung der Bestandskraft als entsprechend ausgeführt.

5.

Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24.10.2024 (BGBl. 2024 I. Nr. 328), angeordnet.

6.

Je eine Ausfertigung dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für

-

die Flurbereinigungsgemeinde Dermbach sowie die angrenzende Gemeinde Empfertshausen im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach und

-

die angrenzende Gemeinde Stadt Kaltennordheim im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim OT Kaltensundheim,

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei dem

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation,

Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,

Frankental 1, 98617 Meiningen,

einzulegen.

Im Auftrag

gez. Andreas Harnischfeger  —  DS

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.