Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenheim/Rhön folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.863.500 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 955.300 € |
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b.) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000 €
festgesetzt.
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2026 in Kraft.
Frankenheim, den 20.07.2026
Gemeinde Frankenheim/Rhön
A. Schmitt - Siegel -
Bürgermeister