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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Frankenheim
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Haushaltssatzung der Gemeinde Frankenheim/Rhön Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Frankenheim/Rhön folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und 

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe 

(Grundsteuer A)

300 v.H.

b.)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

300.000 €

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2026 in Kraft.

Frankenheim, den 20.07.2026

Gemeinde Frankenheim/Rhön

A. Schmitt - Siegel -

Bürgermeister