Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 55 Abs.1 und § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.
Beschluss des Finanzplanes für die Jahre 2025 - 2029
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 62 Abs. 1 ThürKO den Finanzplan für die Jahre 2025 - 2029.
Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Ortskern Frankenheim - Teilbereich I"
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt folgende Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplans „Ortskern Frankenheim - Teilbereich 1“ vom 02.12.2025 des Büros HSP Mellrichstadt:
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft: Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgerinnen und Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist somit nicht erforderlich. |
| 2. | Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft: Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange folgende Bedenken oder Anregungen vorgebracht (siehe beigefügte Aufstellung vom 10.06.2026), welche gemäß Vorlage abgewogen werden. |
Beratung und Beschluss- Auftragsvergabe Planungsleistungen LPH 2 und 3 - Bebauungsplan "Ortskern Frankenheim- Teilbereich I"
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, den Auftrag für die Leistungsphasen 2 und 3 zur Erstellung des Bebauungsplanes „Ortskern Frankenheim- Teilbereich I“ an das Planungsbüro HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Jakobsplatz 5 aus 97638 Mellrichstadt zum Auftragswert in Höhe von 7.460,60 € brutto, zu erteilen.
Beschluss - Grünabfallplatz Am Berg, Gem. Frankenheim, Fl. 6, Flst. 1036/28 - B-Plan SO "An den Teichen"
Der Gemeinderat zieht eine Standortverlagerung des Grünabfallplatzes in Betracht und beschließt, die praktische Umsetzung des Vorhabens im Gewerbegebiet auf den Teilflächen der Flurstücke 206/2 und 206/8 prüfen zu lassen. Ebenso ist zu klären, ob die Deutsche Telekom als Eigentümer des Flurstückes Nr. 206/2 bereit ist, eine Teilfläche an die Gemeinde zu veräußern oder zu verpachten.
Beschluss - Bauantrag zur Errichtung eines Grünabfallplatzes mit einer Erweiterung von Containerstellplätzen inkl. einer Rampe, Gem. Frankenheim, Fl. 6, Flst. 1036/28 (SO "An den Teichen")
Aufgrund der ungünstigen Situation zur Erlangung einer Baugenehmigung am Standort im Sondergebiet „An den Teichen“ beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim den eingereichten Bauantrag zur Errichtung des Grünabfallplatzes mit einer Erweiterung von Containerstellplätzen inkl. einer Rampe auf dem Flst. 1036/28, Fl. 6, zurückzuziehen und die Umsetzung an einem Alternativstandort abzuklären.
Beschluss zur Auftragsvergabe Selfiepoint und Stele im Zuge des Radweg ICT
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister nach Angebotsvorlage und Prüfung mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bis zu einer Gesamtsumme von 65.000 € zu ermächtigen. Voraussetzung ist die Ausführung der Leistungen bis 30.06.2026.
Wohngebiet "An der Schule" - Kanal
Der Gemeinderat ist bestrebt, dem KWA die technischen Anlagen nun zeitnah zu übergeben. Dafür muss das Problem mit der Zusetzung des Kanals gelöst werden und die Ursache muss gefunden werden. Der Verursacher ist in Regress zu nehmen - ggf. muss der finanzielle Verlust für die Kanalreinigung bei der Eigenschadenversicherung angemeldet werden.