Die nächste Fälligkeit der zu zahlenden Steuer ist für:
die Grundsteuer A und B,
die Hundesteuer
und die Gewerbesteuer der 15. August 2026
Die Ihnen bereits zugestellten Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe des Kassenzeichens auf nachstehendes Konto der Gemeinde Frankenheim zu überweisen:
| Rhön-Rennsteig-Sparkasse | |
| IBAN: | DE85 8405 0000 1345 0000 10 |
| BIC: | HELADEF1RRS |
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1(eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung(AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.
Kaltennordheim, den 20.07.2026
gez.
Alexander Schmitt
Bürgermeister