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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Stadt Kaltennordheim
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In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Kaltennordheim am 16.07.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

SR 137-2024

Der Stadtrat beschließt den Tausch der Teilflächen der Flurstücke 392/16 und 393 in der Gemarkung Oberkatz mit einer Gesamtgröße von ca. 2.030 m². Das genaue Tauschgrundstück ist mit dem OT-BGM abzustimmen. Die mit dem Tausch einhergehenden Kosten sowie die Kosten der Vermessung gehen zu Lasten der Vorderrhön Agrar GmbH. Diese übernimmt ebenso den Pachtvertrag mit Frau Leutbecher.

SR 138-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB/ § 75 (1) ThürBO zur Errichtung eines technischen Bauwerkes - Auffüllung von Lagerflächen und sonstiger befestigter Flächen auf den Flurstücken Nr. 392/14, 392/17, 392/16 der Gemarkung Oberkatz - im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 2 Nr. 3 ErsatzbaustoffV.

SR 139-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB/§ 75 (1) ThürBO zur Einhausung eines Schwerlastlagers und Überdachung eines Freilagers auf dem Flurstück Nr. 3800/1 in der Flur 18 der Gemarkung Kaltennordheim. Ferner wird den Befreiungsanträgen nach § 31 (2) BauGB in Bezug auf das Überschreiten des Baufeldes und die Dachneigung zugestimmt.

SR 140-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB/75 (1) ThürBO zum Antrag auf Vorbescheid für den Umbau der „Alten Schule Klings“ zu 8 barrierefreien Wohnungen auf dem Flurstück Nr. 177/2 in der Flur 2 der Gemarkung Klings. Weiterhin beschließt der Stadtrat auf Grundlage des § 31 (3) BauGB die Zustimmung zur Befreiung von Festsetzungen der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 (4) 1 u. 3 BauGB i. V. m. § 4 (2a) BauGB-MaßnahmenG des OT Klings hinsichtlich der Geschossigkeit und Dachneigung (§ 246e BauGB-Bau-Turbo).

SR 141-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auftrag zum Energetischen Sanierungsmanagement „Dorfzentrum West“ Kaltensundheim an die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, Erfurter Str. 11, 99423 Weimar zu mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 179.811,98 € zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen und nicht entsprechend der angebotenen Pauschale.

SR 142-2024

Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags für die Verlegung eines Sicherheitsbelags einschließlich der Unterbodensanierung in der Rhönküche Umpfenblick 2 im OT Kaltenlengsfeld an die Firma Raumausstattung Heim, Mittelsdorfer Straße 19 in 36452 Kaltennordheim in Höhe von 13.574,93 € brutto, zur Kenntnis. Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 76100.96010 in Höhe von 13.000 €.

SR 143-2024

Der Stadtrat beschließt, der Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrages mit dem IB Kraus GbR, Dembach, zu den erforderlichen Planungsleistungen für den barrierefreien Zugang zum Kindergarten Klings mit einer vorläufigen Auftragssumme von 13.949,70 € (brutto) zuzustimmen.

SR 144-2024

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen zur Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Kindergarten im OT Klings zu bevollmächtigen, nach endgültiger Prüfung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

SR 145-2024

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die erforderlichen Planungsleistungen für die neue Radwegbrücke an der Felda an das Ingenieurbüro Probst GmbH, Meiningen/Dreißigacker, in Höhe von 17.316,36 € (brutto) zu vergeben.

SR 146-2024

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die erforderlichen Planungsleistungen für die neue Wirtschaftswegbrücke an der Lotte an das Ingenieurbüro Probst GmbH, Meiningen/Dreißigacker, in Höhe von 19.801,58 € (brutto) zu vergeben.

SR 147-2024

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister für die Vergabe der Bauleistungen zum Bau des 3.BA des länderübergreifenden Radweges von Kaltennordheim nach Tann/Rhön (Hundsbach) zu bevollmächtigen, nach endgültiger Prüfung der Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

SR 148-2024

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Am Kies“ der Stadt Kaltennordheim in der Gemarkung Klings

1.

Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgerinnen und Bürger hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft: Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgerinnen und Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist somit nicht erforderlich.

2.

Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vom Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft: Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange folgende Bedenken oder Anregungen vorgebracht (siehe Abwägungsvorschlag des Bauplanungsbüros Raßmann vom 31.03.2026), welche gemäß Vorlage abgewogen werden.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.

Gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung i.V.m. § 97 Abs. 1 Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der jeweils gültigen Fassung und § 19 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat Kaltennordheim die Ergänzungssatzung „Am Kies“ der Stadt Kaltennordheim in der Gemarkung Klings in der Fassung vom 31.03.2026 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:1.000) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

5.

Die Begründung zur Ergänzungssatzung „Am Kies“ der Stadt Kaltennordheim in der Gemarkung Klings wird gebilligt.

SR 149-2024

Beschluss - Erklärung zur Übernahme des Eigenleistungsanteils an den förderfähigen Ausführungskosten im Flurbereinigungsverfahren Andenhausen

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt:

1.

Die Zahlung des Eigenanteils entsprechend Finanzierungsplan Nr. 2 in Höhe von 33.973,95 € in zwei Raten in den Jahren 2027 und 2028.

2.

Die Übernahme des Eigenanteils entsprechend Finanzierungsplan Nr. 3 in Höhe von 14.200 €.

SR 150-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim beschließt den Auftrag zur Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 BauGB für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Kaltennordheim „Stadtmitte“ in Höhe von 14.675,33 € an den Gutachterausschuss des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation zu erteilen.

SR 151-2024

Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim befürwortet den Abschluss des vorliegenden Vertrags zur Nutzung der Verwaltungsgebäude der Stadt Kaltennordheim durch die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, sowie den damit einhergehenden Umzug des Verwaltungspersonals, nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in das „Schloß Kaltennordheim“ und ermächtigt Bürgermeister Erik Thürmer entsprechend, den Abschluss des Vertrages herbeizuführen.

SR 152-2024

Der Stadtrat beschließt den Tausch der Grundstücke Flurstück Nr. 4464/1 (Gemarkung Kaltennordheim, Teilfläche von ca. 1.400 m², Eigentümer: ThüringenForst) und Flurstück Nr. 1774 (Gemarkung Kaltennordheim, Flur 9, 2.103 m², Eigentümer: Stadt Kaltennordheim) zwischen ThüringenForst und der Stadt Kaltennordheim. Der Wert der Grundstücke wird durch ein zu beauftragendes Verkehrswertguthaben ermittelt.

SR 153-2024

Der Stadtrat beschließt die Anschaffung einer Fachsoftware „Energiemanagement“ nebst Zusatzmodul „Instandhaltung“ für den Energiemanager und das Gebäudemanagement der Stadt Kaltennordheim, in Höhe von 10.944,24 € brutto und die Dauer von 3 Jahren, der Firma INM-Management, Quitzdorf am See.

SR 154-2024

Der Stadtrat beschließt die Änderung des bestehenden Jagdpachtvertrages hinsichtlich der Erhöhung des Pachtpreises. Der neue Pachtpreis beträgt ab dem 01.04.2027 neu 576,53 € pro Jahr (117,42 ha x 4,91€/ha). Alle übrigen Regelungen des Jagdpachtvertrages bleiben unberührt.

SR 155-2024

Der Stadtrat beschließt die vorzeitige Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages um 14 Jahre vom 01.04.2028 bis zum 31.03.2042. Alle übrigen Regelungen des Vertrages bleiben unberührt.