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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön"
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Bekanntmachung zu Feuerwerken in Sommernächten

In der Silvesternacht fliegen jedes Jahr viele Feuerwerkskörper in den Himmel um das neue Jahr zu begrüßen. Doch ist es inzwischen auch zum Brauch geworden an Geburtstagen, Hochzeiten, Schuleinführungen oder anderen Veranstaltungen Raketen und Co. zu verschießen. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Aus gegebenen Anlass informieren wir Sie darüber, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ grundsätzlich nur in der Nacht vom 31.12. zum 01.01. erlaubt ist.

Für besondere Anlässe, wie beispielsweise Geburtstage oder Hochzeiten, kann allerdings eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung für den Erwerb und das Zünden beantragt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ oder online im Thüringer Formularpool unter https://thformular.thueringen.de/. Aus diesem sollte nachvollziehbar hervorgehen, aus welchen Gründen das Feuerwerk stattfinden soll, sowie an welchem Veranstaltungsort.

Viele Anwohner fühlen sich jedoch durch den nächtlichen Lärm oftmals gestört und nicht selten kommt es vor, dass die Reste der Raketen bei dem Nachbar im Garten landen. Aus diesem Grund gibt es strenge Auflagen, welche aus dem Landesimmissionsschutzgesetz und der ersten Verordnung über das Sprengstoffgesetz hervorgehen.

Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei dem

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung

Standort Erfurt

eingehen.

Erst nach der Genehmigung ist der Erwerb von Feuerwerkskörpern gestattet. Bitte überprüfen Sie ob Ihre Haftpflichtversicherung das Schadensrisiko „Feuerwerk“ abdeckt, da auch hier ein Nachweis benötigt wird. Des Weiteren sollten die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Feuerwerk unmittelbar neben der Kirche ist untersagt.

Zuwiderhandlungen, die die öffentliche Sicherheit / den Brandschutz gefährden, sowie das ungenehmigte Abbrennen entsprechender Feuerwerkskörper können / kann ein hohes Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der VGem. „Hohe Rhön“ unter der Rufnummer 036946 216-0.

Ihr Ordnungsamt

VGem. „Hohe Rhön“