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Rhöner Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Stadt Kaltennordheim
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Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Beschlusses des Umlegungsplans vom 06.06.2023

gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet:

„Hinter dem Kirchhof" Kaltenwestheim

ist am 24.07.2023 unanfechtbar geworden.

Grundbuchbezirk:

Kaltenwestheim

Grundbuchblatt:

noch nicht bekannt

Gemarkung:

Kaltenwestheim

Flur:

2

Flurstücksnummern:

2568, 2569, 2570, 2571, 2572, 2573,

2574, 2575, 2576, 2577, 2578

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 71 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die im Beschluss festgesetzte Geldleistung ist nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Kaltennordheim ist Schuldner der Geldleistungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Dienststelle

Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Schmalkalden

Geschäftsstelle Zi. 111

Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Kaltennordheim schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Schmalkalden, den 02.08.2023

Im Auftrag

gez. Tina Waurick — Siegel