Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet:
„Hinter dem Kirchhof" Kaltenwestheim
ist am 24.07.2023 unanfechtbar geworden.
| Grundbuchbezirk: | Kaltenwestheim |
| Grundbuchblatt: | noch nicht bekannt |
| Gemarkung: | Kaltenwestheim |
| Flur: | 2 |
| Flurstücksnummern: | 2568, 2569, 2570, 2571, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577, 2578 |
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 71 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die im Beschluss festgesetzte Geldleistung ist nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Kaltennordheim ist Schuldner der Geldleistungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Dienststelle
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| Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
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| Katasterbereich Schmalkalden |
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| Geschäftsstelle Zi. 111 |
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| Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden |
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Kaltennordheim schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Schmalkalden, den 02.08.2023
Im Auftrag
gez. Tina Waurick — Siegel