Der Bauausschuss der Stadt Kaltennordheim beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB/ § 75 (1) ThürBO zum Antrag auf Vorbescheid mit neuem Standort zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses + Doppelcarport/Schuppen auf den Flurstücken Nr. 732/5, 731/5 und 730/6 in der Flur 3 der Gemarkung Kaltennordheim.
Der Bauausschuss der Stadt Kaltennordheim beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB bzw. § 75 (1) ThürBO zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und Doppelcarport auf dem Flurstück Nr. 2273/9 in der Flur 11 der Gemarkung Kaltennordheim zu erteilen.
Der Bauausschuss der Stadt Kaltennordheim steht den Befreiungsanträgen gem. § 32 (2) BauGB in Bezug auf die Dachneigung und Dachgestaltung positiv gegenüber und stimmt dem Neubau eines Carports mit Hobbyraum und Lager auf dem Flurstück Nr. 170 in der Flur 2 der Gemarkung Klings zu.