Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.
Beschluss-Nr. SR 74-2024
Der Stadtrat beschließt gemäß § 26 Absatz 2 Nr. 8 und § 62 der ThürKO den Finanzplan für die Jahre 2024 - 2028.
Beschluss-Nr. SR 75-2024
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Straßen- und Tiefbauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Klings an die Firma Petri Bau GmbH, Ahornstraße 1, 36469 Bad Salzungen, in Höhe von 138.726,87 € brutto zu vergeben.
Beschluss-Nr. SR 76-2024
Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
| 01 | Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand von 25.07.2025 gebilligt. |
| 02 | Der Öffentlichkeit sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen. |
| 03 | Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Kies“ in der Gemarkung Klings, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. |
| 04 | Die Unterlagen (Ergänzungssatzung und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auch auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ unter https://vghoherhoen.de eingesehen werden. |
Beschluss-Nr. SR 77-2024
Erik Thürmer
Bürgermeister