Der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim hat gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) am 01.07.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Kies“ für den Bereich der Flurstücke 166 (Teilfläche), 595/4, 595/2, 595/3, 596, 597/1, 597/2 und 598 in der Gemarkung Klings beschlossen.
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortsteils Klings und ist durch die Bahnhofstraße und die Kirchbergstraße an das innerörtliche Straßennetz angebunden.
Als Planungsziel wird von den Grundstückseigentümern/Bauherren die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen.
Für die Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen.
Für die Ergänzungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; §4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf zu hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Beschlussausfertigung ist während der Dienstzeiten bei der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“, Hauptstraße 18, 36452 Kaltennordheim, einzusehen.
| Dienstzeiten: | |||
| Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | ||
| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | und | 13.30 Uhr - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | ||
| Donnerstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | und | 13.30 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | ||
Kaltennordheim, den 11.08.2025
Erik Thürmer
Bürgermeister