In der Grundsteuer A und B haben Sie die Möglichkeit die Forderungen zu dem im Bescheid genannten Fälligkeiten zu überweisen, einen Dauerauftrag bei der Bank zu hinterlegen, eine Barzahlung in der Finanzverwaltung zu tätigen oder ein SEPA- Lastschrift Mandat an die VG „Hohe Rhön“, Wilhelm-Külz-Platz 2, 36452 Kaltennordheim, zu erteilen. Zwecks den noch ausstehenden Forderungen bitten wir Sie, die Bescheide nochmals zu prüfen. Wurde in den letzten Jahren ein SEPA- Lastschriftmandat an die VG „Hohe Rhön“ erteilt und ist dies auch weiterhin gültig, so erkennen Sie dies auf dem Bescheid über Grundsteuer in der Spalte - aktuell -. Hier sind die letzten Ziffern der Bankverbindung sowie des Kontoinhabers hinterlegt. Steht in der Spalte - aktuell - „Bitte zahlen Sie die Forderungen für die Grundsteuer auf das genannte Konto zu den jeweiligen Fälligkeiten ein“, so lag der Finanzverwaltung zu dem Zeitpunkt der Bescheiderstellung keine Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats vor. Dies betrifft vor allem die Grundsteuer A der Land- und Forstwirtschaft. Wünschen Sie, dass Ihre Grundsteuer per SEPA- Lastschrift eingezogen werden soll, so benötigen wir für jedes Kassenzeichen in der Grundsteuer A und B die separate Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Die Umstellung auf Jahreszahlung erfolgt zum 01.07. eines Jahres. Wurde einen Antrag auf Umstellung der Grundsteuer auf Jahreszahlung bei der VG „Hohe Rhön“ eingereicht, so sind die Forderungen jeweils bis zum 01.07. eines Jahres zu begleichen. Alleine die Abgabe des Antrags auf Umstellung der Grundsteuer auf Jahreszahlung bedeutet nicht automatisch, dass die Forderungen von dem Bankkonto eingezogen werden. Nur wenn zusätzlich ein SEPA- Lastschriftmandat vorliegt, werden die Forderungen zum 01.07. eines jeden Jahres von dem jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Die Umstellung auf Jahreszahlung erfolgt dann aber auch erst ab dem Jahr 2026.
Alle SEPA-Lastschriftmandate, Anträge auf Umstellung der Grundsteuer auf Jahreszahlung sowie Vollmachten müssen der VG „Hohe Rhön“, Wilhelm-Külz-Platz 2, in 36452 Kaltennordheim vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift im Original vorliegen.
| Telefon: | 036966/778-22 |
| Email: | a.guenther@vghoherhoen.de |
Selbstverständlich können Sie uns auch zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich besuchen.
Unsere Sprechzeiten:
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.
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