Grundsatzbeschluss
zur Lagerung von Holz u. ä. auf gemeindlichen Flächen,
insbesondere Straßenparzellen und Wegerändern
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde grundsätzlich kein Ablagern von Materialen oder Inanspruchnahme jeglicher Art an Straßen und Wegerändern erlaubt und nicht weiter duldet.
Auf bereits vorliegende Anfragen bzw. durch die Gemeinde festgestellten Fälle (s. TOP 4 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 10.06.2026) ist gemäß des Grundsatzbeschlusses zu reagieren. Die Personen sind durch die Verwaltung anzuschreiben. Die Frist zu Entfernung wird auf 4 Wochen festgesetzt.
Kurzfristige Anfragen zur Lagerung werden künftig in Form einer Sondernutzung geregelt.
Weiterhin geht der Auftrag an die Verwaltung, dass dem Gemeinderat als Arbeitsgrundlage ein Entwurf einer Sondernutzungssatzung vorgelegt werden soll.
Sonstige gemeindliche Grundstücke (Pachtangelegenheiten) sind durch die Verwaltung aufzuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Beratung und Beschlussfassung
über die Beantragung von Fördermitteln für weitere Stühle für die Hochrhönhalle
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, einen Antrag auf Förderung bei der Stiftung „Meininger Kliniken“ zur Anschaffung von zusätzlichen 450 Stühlen und 20 Tischen für die Hochrhönhalle zu stellen. Das Angebot der Fa. Braun GmbH & Co. KG Stuhlfabrik, 74906 Bad Rappenau, ist entsprechend anpassen zu lassen.
Beratung und Beschlussfassung
zur Friedhofsgestaltung - Bereich Rasengräber
Der Gemeinderat trifft per Beschluss folgende Festlegungen:
Parksituation im Bereich Brücknerstraße
Der Gemeinderat beschließt, die Parksituation und das Erlassen von Parkverboten im Bereich der Brücknerstraße durch die Ordnungsverwaltung + Verkehrsbehörde des Landkreises überprüfen zu lassen. Es wird angestrebt, dass das beidseitige Parkverbot, welches in den Wintermonaten besteht, ganzjährig ausgeweitet wird. Der Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates stehen für einen Termin vor Ort zur Verfügung.
Wegebaumaßnahme "Riedgesweg"
Der Gemeinderat beschließt, mit der zuständigen Stelle beim Landkreis die Möglichkeit der Mittelübertragung abzuklären; ebenfalls soll geklärt werden, ob die Mittel des Landkreises ggf. für eine andere touristische Maßnahme genutzt werden können (anderer Wanderweg oder Wanderparkplatz).
Den Antrag auf Forstförderung lässt die Gemeinde laufen.