Titel Logo
Rhöner Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Frankenheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Frankenheim vom 23.07.2026

Grundsatzbeschluss

zur Lagerung von Holz u. ä. auf gemeindlichen Flächen,

insbesondere Straßenparzellen und Wegerändern

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde grundsätzlich kein Ablagern von Materialen oder Inanspruchnahme jeglicher Art an Straßen und Wegerändern erlaubt und nicht weiter duldet.

Auf bereits vorliegende Anfragen bzw. durch die Gemeinde festgestellten Fälle (s. TOP 4 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 10.06.2026) ist gemäß des Grundsatzbeschlusses zu reagieren. Die Personen sind durch die Verwaltung anzuschreiben. Die Frist zu Entfernung wird auf 4 Wochen festgesetzt.

Kurzfristige Anfragen zur Lagerung werden künftig in Form einer Sondernutzung geregelt.

Weiterhin geht der Auftrag an die Verwaltung, dass dem Gemeinderat als Arbeitsgrundlage ein Entwurf einer Sondernutzungssatzung vorgelegt werden soll.

Sonstige gemeindliche Grundstücke (Pachtangelegenheiten) sind durch die Verwaltung aufzuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Beratung und Beschlussfassung

über die Beantragung von Fördermitteln für weitere Stühle für die Hochrhönhalle

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenheim beschließt, einen Antrag auf Förderung bei der Stiftung „Meininger Kliniken“ zur Anschaffung von zusätzlichen 450 Stühlen und 20 Tischen für die Hochrhönhalle zu stellen. Das Angebot der Fa. Braun GmbH & Co. KG Stuhlfabrik, 74906 Bad Rappenau, ist entsprechend anpassen zu lassen.

Beratung und Beschlussfassung

zur Friedhofsgestaltung - Bereich Rasengräber

Der Gemeinderat trifft per Beschluss folgende Festlegungen:

  • Schnellstmögliche Umsetzung der Anlage eines neuen Rasengräberbereiches, die Gestaltung orientiert sich am eingebrachten Vorschlag (Anlage einer runden Fläche mit Kies/Steinen, welche mit Randsteinen abgeschlossen wird, Pflanzen eines Baumes, der die Mitte der Fläche bildet, die Namensplatten finden auf der Kiesfläche ihren Platz). Die Liegeplatten haben die Unterhaltungspflichtigen selbst zu besorgen, die Gemeinde schreibt Größe und Stärke vor. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Zuarbeit (Umsetzung) bis zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat vorzulegen.
  • Die vorhandene Fläche der Rasengräber wird bis Ende 2026 genutzt und dann abgeschlossen.
  • Kies um die Namensplatten wird nicht weiter toleriert, die Unterhaltungspflichtigen sind durch Verwaltung zur Entfernung des Kieses aufzufordern.

Parksituation im Bereich Brücknerstraße

Der Gemeinderat beschließt, die Parksituation und das Erlassen von Parkverboten im Bereich der Brücknerstraße durch die Ordnungsverwaltung + Verkehrsbehörde des Landkreises überprüfen zu lassen. Es wird angestrebt, dass das beidseitige Parkverbot, welches in den Wintermonaten besteht, ganzjährig ausgeweitet wird. Der Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates stehen für einen Termin vor Ort zur Verfügung.

Wegebaumaßnahme "Riedgesweg"

Der Gemeinderat beschließt, mit der zuständigen Stelle beim Landkreis die Möglichkeit der Mittelübertragung abzuklären; ebenfalls soll geklärt werden, ob die Mittel des Landkreises ggf. für eine andere touristische Maßnahme genutzt werden können (anderer Wanderweg oder Wanderparkplatz).

Den Antrag auf Forstförderung lässt die Gemeinde laufen.