Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zum straßenbegleitenden Radweg zwischen der Gemeinde Birx und dem TLBV (Straßenbauamt).
Redaktionelle bzw. unwesentliche Änderungen können noch erfolgen. Sollte es wesentliche Änderungen geben, wird der Bürgermeister vom Gemeinderat ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt, den geplanten Flächentausch (Variante 4) mit dem Landschaftspflegeverband "Thüringer Rhön" e.V. unter der Bedingung, dass die beantragte Förderung bewilligt wird.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt, dem Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Rotenrain und Brückenwiese“ der Gemeinde Ehrenberg / OT Seiferts vom 18.11.2022 zuzustimmen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt, dem Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Wüstensachsen“ der Gemeinde Ehrenberg vom 05.07.2023 zuzustimmen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt, dem Entwurf zur 2. Änderung der Bebauungspläne „Am Gartenpfad“ der Gemeinde Ehrenberg / OT Seiferts vom 25.05.2023 zuzustimmen.
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Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Auftragsvergabe durch die Gemeinde Frankenheim, den Auftrag für die Bordsteinsanierung ebenfalls an die Firma Bordstein-Ries GmbH aus 37327 Leinefelde zu vergeben.
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Beschluss - Auftragsvergabe Außentür und Rolltor
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben für die Reparatur bzw. für den Fahrzeugunterhalt des Multicars SM 2401 in Höhe von ca. 5.000 € zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Reparaturauftrag an die Firma Nutzfahrzeuge Hübner GmbH, Meiningen zu vergeben.
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Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben für die Verfahrenskosten in der Verwaltungsstreitsache Gemeinde Birx gegen den Freistaat Thüringen wegen Kommunalrechts (Erstattung von Beitragsausfällen bei der Straßenbaumaßnahme Backhausstraße) in Höhe von ca. 2.000 € zu.
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Der Gemeinderat stimmt den unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben für die Baumpflege bzw. Baumfällung auf dem Friedhof zu.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Durchführung der laut Verkehrssicherungspflicht notwendigen Baumschnitt- und Baumpflegearbeiten nach Vorlage der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Birx beschließt einen Antrag auf Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu stellen.
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